Versammlungsstätten

Berufsprofile

Da für die Ausbildung zum Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik mindestens eine Qualifikation zur Elektrofachkraft

gefordert wird, werden hier exemplarisch die Beufsausbildungen zum Elektromeister und zum Veranstaltungsmeister beschrieben.

Meister für das

Elektroinstallateurhandwerk

Geprüfter Meister für

Veranstaltungstechnik

Um eine Meisterprüfung in diesem Handwerk ablegen zu können,

müssen nach einer 3,5-jährigen Ausbildung zum Elektroinstallateur und abgeschlossener Gesellenprüfung 5 Gesellenjahre nachgewiesen werden. Diese Zeit dient zur praxisorientierten Vorbereitung auf die Meisterprüfung (ähnlich: Praktikum oder Referendarzeit bei Lehramtsanwärtern). Im Weiteren hat der Geselle während dieser Zeit die Möglichkeit, einen Vollzeitlehrgang oder eine Abendschule bei der Handwerkskammer zu besuchen. Die gesamte Ausbildungszeit zum Elektroinstallateurmeister dauert 8 ½ Jahre und entspricht umgerechnet einer Studienzeit von 17 Semestern.


Ein Elektroinstallateurmeister darf sich selbständig machen und

Lehrlinge im Elektroinstallateurhandwerk sowie Auszubildende

zur Bürokauffrau oder zum Bürokaufmann ausbilden. Nach seiner

Ausbildung muss er in der Lage sein, eine Gesamtplanung von

Elektroanlagen und die Ausführung und Abrechnung von

Großindustrie-, Wohnanlagen sowie Krankenhäusern durchzuführen.


Da die Ausbildung im Vergleich zu anderen Handwerksberufen

die höchsten Anforderungen erfordert, überwacht und koordiniert ein Elektroinstallateurmeister in der Regel die Arbeiten anderer

Handwerksbereiche bei Großprojekten.


Bereits die Ausbildung zum Elektroinstallateur erfordert hohe

physikalische und mathematische Anforderungen. In vielen

Fällen werden von den Betrieben Eignungstests durchgeführt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass oftmals nur Schüler mit abgeschlossener Fachhochschulreife (Abitur/Fachabitur) und in wenigen Fällen Schüler mit Fachoberschulreife den erforderlichen Abschluss problemlos erreichen.


Es ist sinnvoll, sich im Fach Elektronik zusätzlich weiterzubilden, da die Anforderungen auf diesem Gebiet immer größer werden.

Die Lehrzeit mit dem Abschluss „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“

beträgt 3 Jahre. Danach ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis

erforderlich.


Für die Zulassung zur Meisterprüfung für die Fachrichtung Beleuchtung

muss zusätzlich die Qualifikation als Elektrofachkraft für

Veranstaltungstechnik nachgewiesen werden. Dieser Lehrgang dauert

berufsbegleitend ca. 4 Monate und darf erst nach einer zweijährigen

Berufspraxis begonnen werden. Anschließend besteht die Möglichkeit,

entweder 24 Monate einen berufsbegleitenden Lehrgang oder aber 9

Monate einen Tageslehrgang zu besuchen, um anschließend die

Meisterprüfung abzulegen. Zählt man die Wartezeiten und die Ferien

hinzu (die für autodidaktische Lernzwecke genutzt werden sollten), lässt sich die Meisterprüfung nach 7 Jahren ablegen.


"Veranstaltungsmeister" ist eine Kurzbezeichnung für den Beruf

"Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik". Hierbei gibt es die

Fachrichtungen "Bühne/Studio", "Halle" und "Beleuchtung". Obwohl es

den Berufszweig erst seit etwa 10 Jahren gibt, ist die Fachrichtung "Halle" inzwischen schon wieder "out". Bei der Fachrichtung "Bühne/Studio" steht die Statik im Vordergrund, bei der Fachrichtung "Beleuchtung" die Elektrotechnik. In beiden Fachrichtungen werden jedoch Statik und Elektrotechnik unterrichtet.


Es besteht die Gefahr, den Lehrgang zu unterschätzen. Wie im

Elektrohandwerk werden auch hier hohe physikalische und

mathematische Vorkenntnisse erwartet. Wer sich also noch nie mit

Algebra/Arithmetik, Trigonometrie, Binomen, Newton usw. beschäftigt

hat, sollte einen anderen Beruf wählen. Die Prüfungsanforderungen sind sehr hoch und die Zeitvorgaben zur Lösung der vorgegebenen Aufgaben äußerst kurz. Hier ist also nicht nur Wissen sondern auch Routine gefragt.


U.a. werden die Fächer Mathematik, Optik, Statik, allgemeine

Betriebstechnik, Technische Kommunikation, Kinematik, Kinetik,

Elektrotechnik, Bauordnungsrecht, Unfallverhütungsvorschriften,

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Brandschutz, Pädagogik,

Soziologie, Betriebswirtschaft und Buchführung unterrichtet. Krönung der Meisterausbildung ist eine abzuliefernde Projektarbeit (gebundene

Ausfertigung), die der Prüfungskommission in einem Referat (mit

Zeitvorgabe) vorgetragen wird. Nach der Meisterprüfung darf sich der

Meister selbständig machen und Lehrlinge ausbilden.

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