Kommunen

Fachpersonal

Bedauerlicherweise werden immer noch Fachbereichsleiter,
Abteilungsleiter oder Gruppenleiter vor die Aufgabe gestellt, eine Veranstaltung gefährdungsmäßig einzustufen, obwohl diese Mitarbeiter nicht qualifiziert wurden. Der Betreiber geht hierbei (oft unwissentlich) ein hohes Risiko ein.

Hier sollte ein Veranstaltungsmeister beraten, der vorab eine
Gefährdungsanalyse durchführt und zunächst Events fachlich
abcheckt, welche Dekoration eingebracht wird, in welcher Form
vorgegebene und genehmigte Bestuhlungsarten verändert werden dürfen; ob zusätzliche Bühnenelemente errichtet werden oder ob Security erforderlich ist usw.
Betreiber von Versammlungsstätten müssen für die Aufsicht von
Veranstaltungen sach- und fachkundiges Personal einsetzen. In der Regel lassen Kommunen Hauswartinnen oder Hausmeister in einem 1-3tägigem Lehrgang qualifzieren, damit diese dann als „Aufsicht führende Personen“ (vorher: „Sachkundige Aufsichtspersonen“) Veranstaltungen mit geringfügiger Gefährdung begleiten können.

Nachschulungen Aufsicht führender Personen

Laut Vorgabe der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen gelten die Personen als „Aufsicht führende Personen“, die durch entsprechende Schulungen (Seminare) mit den speziellen Belangen eines Bühnenbetriebes vertraut gemacht wurden und regelmäßig
unterwiesen werden. Der für die Sicherheit verantwortliche Betreiber der Versammlungsstätte hat dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal jährlich einmal gemäß BGI 810 nachgeschult wird.