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SBauVO statt VStättVO

Die letzte Versammlungsstättenverordnung vom 14.11.2006 wurde am17.11.2009 durch Teil 1 der Sonderbauverordnung abgelöst. Die seinerzeit gültige VStättVO vom 20.09.2002 und die vom 14.11.2006 wurde nur unwesentlich geändert. Eigentlich finden sich alle Paragraphen in Teil 1 der SBauVO wieder. Allgemein zeigt sich im Verlauf der Änderungen die Erkenntnis, dass die Kommunen personell überfordert waren, bei allen Veranstaltungen Meister für Veranstaltungstechnik vor Ort einzusetzen. Man hat diese Anforderung insoweit entschärft, dass nun auch Aufsicht führende Personen (früher Sachkundige Aufsichtspersonen) Veranstaltungen begleiten dürfen, wenn keine besonderen Gefahren zu erwarten sind. Der personelle Einsatz soll vorab durch eine Gefährdungsbeurteilung durch Verantwortliche für Veranstaltungstechnik festgestellt werden.